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Hausordnung der Grundschule Gundorf

Das Zusammenleben in der Grundschule Gundorf zeichnet sich durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie das Einhalten von aufgestellten Regeln und Übereinkünften aus.

  • Ab 07.00 Uhr ist die Schule geöffnet. Alle erscheinen pünktlich und mit den benötigten Arbeitsmaterialien bis 7.25 Uhr. Für die Kinder besteht eine Hausschuhpflicht innerhalb der Schulräume.

           Die Eltern melden ihr Kind im Krankheitsfall bis 7.30 Uhr telefonisch oder per Mail in der Schule ab.

  • Während der Schulzeit verlässt kein Kind unerlaubt das Schulgelände.
  • Die großen Pausen werden zur Bewegung an der frischen Luft auf dem Schulhof verbracht. Bei Regen findet keine Hofpause statt. Auf dem Schulhof achten alle darauf, dass niemand behindert, gefährdet oder verletzt wird. Bei Problemen ist immer eine erwachsene Aufsichtsperson als Ansprechpartner vor Ort. Jede Klasse ist für ihre Spielkiste verantwortlich.
  • Unfälle sind unverzüglich einer Lehrerin oder einem Lehrer zu melden.
  • Alle achten das Schuleigentum und die persönlichen Sachen anderer.
  • Auftretende Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten klären alle Beteiligten sachlich und gewaltfrei.
  • Handys und Smartwatches dürfen aufgrund der DSGVO von den Kindern in der Schulzeit nicht genutzt werden. Sie dürfen nur im ausgeschalteten Zustand im Ranzen mitgeführt werden.
  • Die Kinder betreten die Fachunterrichtsräume für Werken, Computer und Sport nur mit der Lehrerin oder dem Lehrer.
  • Die Fenster werden nur von Erwachsenen geöffnet oder mit deren Erlaubnis.
  • Bei Feuer oder Gefahrenalarm folgen alle Kinder den Anweisungen der Lehrerin oder des Lehrers. Stellplatz ist der Schulgarten.
  • Die Kinder der Klassen 1 und 2 werden nach dem Unterricht von einer aufsichtführenden Person zum Hort begleitet. Die Klassen 3 und 4 gehen in kleinen Gruppen gemeinsam zum Hort. Auf dem Weg verhalten sich alle rücksichtsvoll und legen den Weg ohne Ablenkungen und zügig zurück. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr sind Rollranzen, Roller, Fahrräder, Rollboards und andere Fahrzeuge auf dem Schulgelände sowie auf dem Weg zum Hort nicht zugelassen.
  • Hunden ist der Zutritt zum Schulgelände verwehrt.
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.