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Hausordnung der Grundschule Gundorf

Das Zusammenleben in der Grundschule Gundorf zeichnet sich durch vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie das Einhalten von aufgestellten Regeln und Übereinkünften aus.

  1. Jeder Schüler erscheint pünktlich und mit den benötigten Arbeitsmaterialien zum Schulbeginn. Ab 07:00 Uhr ist die Schule geöffnet. Es besteht eine Hausschuhpflicht innerhalb der Schulräume.
  1. Während der Schulzeit verlässt kein Schüler unerlaubt das Schulgelände.
  1. In den großen Pausen gehen alle Schüler auf den Schulhof. Bei Regen findet keine Hofpause statt. Auf dem Schulhof achten alle darauf, dass niemand behindert, gefährdet oder verletzt wird. Bei Problemen ist immer ein Lehrer, der die Aufsicht auf dem Hof hat, Ansprechpartner. Jede Klasse ist für ihre Spielkiste verantwortlich.
  1. Unfälle sind unverzüglich einem Lehrer zu melden.
  1. Alle achten Schuleigentum und die persönlichen Sachen anderer.
  1. Auftretende Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten klären alle Beteiligten sachlich und gewaltfrei.
  1. Die Schüler betreten die Fachunterrichtsräume für Werken, Computer und Sport nur mit dem Lehrer.
  1. Die Schüler öffnen die Fenster nur mit Erlaubnis des Lehrers.
  1. Bei Feuer oder Gefahrenalarm folgen alle den Anweisungen des Lehrers. Stellplatz ist der Schulgarten.
  1. Die Schüler werden auf dem Weg zwischen Schule und Hort von einer aufsichtsführenden Person begleitet. Dabei verhalten sie sich rücksichtsvoll und legen den Weg unabgelenkt und zügig zurück. Alle Einfahrten bzw. Straßen werden erst auf Anweisung passiert. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr sind Rollranzen, Roller, Fahrräder, Rollboards und andere Fahrzeuge nicht auf dem Schulgelände und dem Weg zum Hort zugelassen.
  1. Hunde sind auf dem Schulgelände verboten.

Verhalten im Krankheitsfall: Bitte rufen Sie in der Schule als auch im Hort (betrifft Mittagessen) an und melden Ihr Kind bis spätestens 7:30 Uhr von der Schule ab. Die Schule benötigt ab dem 3. Krankeitstag einen Krankenschein bzw. eine ärztliche Bescheinigung für Ihr Kind.

Verhalten bei Läusen: Ein Befall von Läusen ist meldepflichtig und ist der Schule sofort mitzuteilen. Sie werden gebeten Ihr Kind mit entsprechender Arznei zu behandeln. Als Nachweis der Behandlung unterzeichnen Sie bitte den Beibackzettel des Läusemittels und geben diesen in der Schule ab.